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Reisezahlungsinformationen der S-Payment

Tansania

Landeswährung:

Tansania-Schilling (T. Sh.)
1 Tansania-Schilling = 100 Cents

Umtauschempfehlung: im Reiseland.

Umtausch: Immer nur in der notwendigen Höhe umtauschen. Hotel, Flugtickets, Eintrittsgebühren müssen in frei konvertiblen Devisen bezahlt werden. Deswegen wird die Mitnahme von ausreichen Bargeld (Euro/US-Dollar) empfohlen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt.

Umtausch nur von neuen US-Dollar-Banknoten.

Rücktausch: ist kaum möglich, daher immer nur die direkt benötigten Beträge umtauschen.

Bestehende Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Ein- und Ausreise
Zollinformationen erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt!

Empfehlung/Hinweise

Mastercard®/ Visa (Kreditkarten):
Ja - werden nur in größere Hotel, Lodges und Reisebüros akzeptiert (oft mit Gebühren).

Sparkassen-Card (Debitkarte) :
Insbesondere in außereuropäischen Ländern kann es zu Einschränkungen beim Bargeldbezug kommen. Die generelle Empfehlung lautet daher: Nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit neben Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) auch noch eine Kreditkarte mit ins Ausland.

Geldautomat:
Ja - Bargeldabhebung ist mit Kreditkarten möglich, an wenigen Geldautomaten auch mit der Sparkassen-Card (Debitkarte). Reisende sollten sich vor Abreise bei ihrer Hausbank über eventuelle Beschränkungen bei der Bargeldbeschaffung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) informieren.


Genaue Informationen über die Standorte der Geldautomaten:
Reiseschecks:
Die Bedeutung von Reiseschecks nimmt zunehmend ab, daher ist die Einlösemöglichkeit nicht mehr sichergestellt. Wir empfehlen auf andere Zahlungsmittel zu wechseln.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere allgemeinen Hinweise!

Bitte berücksichtigen Sie den Stand der Informationen!
Stand: 24.07.2023

Hinweis: Alle Informationen werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, veröffentlicht. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf der Nutzung dieser Informationen beruhen, es sei denn, eine falsche Information wurde vorsätzlich zur Verfügung gestellt.