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Reisezahlungsinformationen der S-Payment

Thailand

Landeswährung:

Baht (Bt)
1 Baht = 100 Satang

Umtausch: US-$ und Euro werden bei den Banken problemlos in Thailändische Baht umgetauscht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass sich außerhalb der größeren Städte und Touristenzentren Banknoten über 500 Baht häufig nicht akzeptiert werden, es sollten daher nur Geldbeträge in kleinerer Stückelung mitgeführt werden. Geldwechsel ist auch in lizensierten Geldwechselstuben möglich, hier erhält man häufig sogar einen besseren Wechselkurs.

Bestehende Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Ein- und Ausreise
Zollinformationen erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt!

Empfehlung/Hinweise

Mastercard®/ Visa (Kreditkarten):
Ja - Kreditkarten werden von vielen Geschäften, Hotels oder Restaurants akzeptiert. Besonders in Bangkok ist Zahlung mit Kreditkarte weit verbreitet.

Sparkassen-Card (Debitkarte) :
Insbesondere in außereuropäischen Ländern kann es zu Einschränkungen beim Bargeldbezug kommen. Die generelle Empfehlung lautet daher: Nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit neben Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) auch noch eine Kreditkarte mit ins Ausland.

Geldautomat:
Ja - An Automaten mit dem "Maestro"-Zeichen kann man mit Kreditkarte oder Sparkassen-Card (Debitkarte) gegen eine meist geringe Gebühr Thailändische Baht abheben. Das Tageslimit für Abhebungen liegt bei bis zu 20.000 Baht.

Genaue Informationen über die Standorte der Geldautomaten:
Reiseschecks:
Die Bedeutung von Reiseschecks nimmt zunehmend ab, daher ist die Einlösemöglichkeit nicht mehr sichergestellt. Wir empfehlen auf andere Zahlungsmittel zu wechseln.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere allgemeinen Hinweise!

Bitte berücksichtigen Sie den Stand der Informationen!
Stand: 24.07.2023

Hinweis: Alle Informationen werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, veröffentlicht. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf der Nutzung dieser Informationen beruhen, es sei denn, eine falsche Information wurde vorsätzlich zur Verfügung gestellt.