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Reisezahlungsinformationen der S-Payment

Sri Lanka

Landeswährung:

Sri-Lanka-Rupie (LKR)
1 Sri-Lanka-Rupie = 100 Sri Lanka Cents

Hinweis: Bei Entgegennahme von Landeswährung ist darauf zu achten, dass keine allzu zerfledderten Scheine dabei sind, diese werden oft nicht angenommen. Außerdem sollte man sich nicht zu große Scheine geben lassen, die schlecht gewechselt werden können.

Achtung: In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.

Umtausch: ist nur bei Banken und autorisierten Wechselstellen erlaubt. Quittungen gut aufbewahren oder Umtausch in Deklarationsformular eintragen lassen. Möglichst nur so viel umtauschen, wie jeweils benötigt wird.

Rücktausch: den letzten Rücktausch möglichst nicht erst auf dem Flughafen vornehmen.

Bestehende Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Ein- und Ausreise
Zollinformationen erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt!

Empfehlung/Hinweise

Mastercard®/ Visa (Kreditkarten):
Ja - werden allgemein akzeptiert.



Sparkassen-Card (Debitkarte) :
Insbesondere in außereuropäischen Ländern kann es zu Einschränkungen beim Bargeldbezug kommen. Die generelle Empfehlung lautet daher: Nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit neben Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) auch noch eine Kreditkarte mit ins Ausland.

Geldautomat:
Ja - Bargeldabhebung ist mit Kreditkarten und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) mit PIN vielerorts möglich.


Genaue Informationen über die Standorte der Geldautomaten:


Reiseschecks:
Die Bedeutung von Reiseschecks nimmt zunehmend ab, daher ist die Einlösemöglichkeit nicht mehr sichergestellt. Wir empfehlen auf andere Zahlungsmittel zu wechseln.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere allgemeinen Hinweise!

Bitte berücksichtigen Sie den Stand der Informationen!
Stand: 24.07.2023

Hinweis: Alle Informationen werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, veröffentlicht. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf der Nutzung dieser Informationen beruhen, es sei denn, eine falsche Information wurde vorsätzlich zur Verfügung gestellt.